Jeden Tag aufs Neue kann man sie lesen und hören, die abstrusen Forderungen von selbsternannten Menschenrechtlern, Experten für Versammlungsrecht oder den Politikern aus der Bundesrepublik. Sei es bei der Inhaftierung krimineller und korrupter Politiker oder der Auflösung einer Demonstration in einem anderen Staate - sie sind nie weit entfernt: Die berufsbetroffenen bundesrepublikanischen Moralapostel, welche sofort entsetzt aufschreien, die Machenschaften und Vorgehensweisen der betroffenen Länder anprangern und sofort die Menschenrechtskeule schwingen. Auch sieht man Zensur bei Zeitungen oder die Einschränkung der Meinungsfreiheit in anderen Ländern nicht gerne. Ganz zu schweigen von dem Entsetzen welches losgetreten wird, wenn sich alte Veteranen das Recht herausnehmen, ihrer in verschiedenen Freiheitskriegen gefallenen Kameraden zu gedenken. Denn: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Nimmt man sich aber die Zeit und fängt an über die hiesigen Missstände nachzudenken, kommt man ganz schnell auf den Nenner, dass besagte Politiker eher mal anfangen sollten, vor ihrer eigenen Haustüre zu kehren. So braucht man für etwaige Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Grundrechte oder die Inhaftierung unschuldiger Personen nur aus politischen Gründen gar nicht über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus schauen. Natürlich werden diese Verletzungen hier nicht als ebensolche angesehen, sondern oftmals als “Zivilcourage” oder “bürgerliches Engagement” gegen politisch Unliebsame in ein positives Licht gerückt. Auch Inhaftierung aus rein politischen Gründen scheint es natürlich nach Aussagen der verantwortlichen Richter und Staatsanwälte nicht zu geben. So wird dann eben aus einer Weltnetzseite, welche noch Wert auf Meinungsfreiheit legt, eine volksverhetzende zu Straftaten aufrufende Hetzseite. Dementsprechend fällt dann auch das Urteil gegen den Betreiber jener Netzseite aus: 30 Monate ohne Bewährung erhielt Axel Möller, Betreiber der Seite “Altermedia”, nur aufgrund dessen, dass er eben jene Seite unterhalten und damit nonkonformen Ansichten zum Weltgeschehen eine Plattform geboten hat. Man will sich gar nicht vorstellen, was für ein Medienaufschrei herumgehen würde, gäbe es ein solches Urteil in Russland oder einem anderen Staat. Als kleine Anmerkung am Rande: Die beiden Passdeutschen Ali T. und Baris B. erhielten jeweils eine Bewährungsstrafe. Sie sind für den Tod von Giuseppe M. Verantwortlich. Axel Möller dagegen hat mit seinem Tun niemandem wehgetan. Er allerdings muss dafür hinter Gitter. Eine „falsche“ Meinung wiegt hierzulande demnach schwerer, als vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge…
Wie eben schon angemerkt, sind auch Verstöße gegen das Versammlungsrecht (Wir meinen natürlich “Zivilcourage”) in der BRD immer häufiger anzutreffen. So erlebt man es immer öfter, dass kriminelle „Antifaschisten“ und sonstige Verblendete Hand in Hand mit Führern der Polizei und der lokalen Behörden zusammenarbeiten um angemeldete, von deutschen Gerichten erlaubte und bestätigte Demonstrationen der nationalen Opposition zu be- und verhindern. Die daraus entstehenden spontanen Aktionen seitens der Nationalen sind natürlich auch ein Dorn im Auge der deutschen Justiz, kann man doch bei diesen stets einen vollkommen disziplinierten Ablauf beobachten (ganz im Gegensatz zu den marodierenden Horden antideutscher Spinner), welchen die beobachtenden Passanten meist positiver aufnehmen, als z.B. eine abgesperrte und mit antideutschen Randalieren überhäufte Stadt.
Dass die hier aufgeführten Beispiele natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sind und lediglich als Denkanstoß dienen sollen, sollte dem Leser klar sein. Und dass sich die Zustände in den nächsten Jahren weiter verschlimmern und verschärfen werden, scheint angesichts der jüngsten Entwicklungen ebenfalls festzustehen. Wir werden dennoch, trotz aller Repression und Hindernisse, weitermachen. Und wir fordern die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen und natürlich uneingeschränkte Meinungsfreiheit.